Liebe Freunde des REBHOLZ-Weines!
Nach genau 50 Jahren wurde vor wenigen Wochen von Bundestag und -rat ein neues Weingesetz und eine neue Weinverordnung verabschiedet, die die Systematik der darin festgeschriebenen Qualitäten und Bezeichnungen grundsätzlich neu regeln wird. Solche Regelungen gelten in Deutschland meist sehr lange. Das ist auch verständlich, denn sie sollen sowohl für die Produzenten als auch die Konsumenten eine langfristige Grundlage sein.
Das erste richtungsweisende deutsche Weingesetz vor etwa 120 Jahren war notwendig, um zu definieren, was überhaupt als Wein bezeichnet werden darf und um erste Regeln für Herkunfts- und Qualitätsbezeichnungen festzulegen. Die Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen Union, damals noch EWG genannt, machte das "1971er deutsche Weingesetz" erforderlich, welches mit seiner Mostgewichts-Qualitätshierarchie und einigen Änderungen und Anpassungen bis heute noch gültig war.
Das neue nationale Gesetzeswerk gibt nur noch einen groben nationalen Rahmen für regionale Verordnungen vor. Die detaillierteren Regeln werden in Zukunft jedoch nicht mehr von den Länderparlamenten, sondern von Kommissionen der Weinbranche selbst ausgestaltet - eine Verfahrensweise, die beispielsweise in Frankreich durch sogenannte "Committee Interprofessionelle" seit sehr langer Zeit äußerst erfolgreich betrieben wird. Da die Interessen von Winzern, die Trauben, Fasswein oder Flaschenweine erzeugen, ebenso unterschiedlich sind wie die von Weinkellereien, Winzergenossenschaften oder Flaschenwein vermarktenden Winzern, wird diese Ausgestaltung des Rahmens sicherlich keine einfache Aufgabe für die neuen deutschen Schutzgemeinschaften.
In der EU wurden für praktisch alle Lebensmittel geschützte Herkunftsbezeichnungen eingeführt, deren Qualitäts- und Produktionsbedingungen in sogenannten "Lastenheften" genau festgelegt werden. Daher muss nun das alte gleichmachende deutsche Regelwerk von 1971, weil es keine von der Herkunft "geborene" Qualitäten kennt und inflationär jedem Wein eine nicht unterscheidbare Herkunftsbezeichnung zugesteht, in das „romanische“ klassifizierende Bezeichnungsrecht umgewandelt werden. Dieser "je enger die Herkunft, desto höher die Qualität"-Systematik folgt auch die vom VDP aufgestellte mehrstufige Klassifikation schon seit vielen Jahren. Verbunden mit deutlich strengeren Produktionsrichtlinien als bisher gesetzlich gefordert hat sich die Klassifikation von Weinen inzwischen bei den meisten guten Winzern -auch außerhalb des VDP- ohnehin schon durchgesetzt.
Deshalb wird sich für Sie, geschätzte Freunde des Rebholz-Weines, in Zukunft nicht allzu viel ändern. Die Einteilung in Guts-, Orts- und Lagenweine hat schon lange die Bezeichnungen Kabinett, Spätlese und Auslese bei trockenen Weinen ersetzt. Dabei differenzieren wir aufgrund der besonderen geologischen und topografischen Bedingungen unserer Weinberge die Kategorie der Ortsweine zusätzlich mit der Bezeichnung des speziellen Terroirs.
Doch kommen wir nun zum Weinjahrgang 2020: Wir hatten Ihnen im November von dem sehr frühen Erntebeginn mit der anfänglichen Hitze, die zum Lesebeginn in ganz früher Morgenstunde führte, den außergewöhnlich gesunden und reifen Trauben schon berichtet und damals geschrieben: "Wir erwarten vom neuen Jahrgang Weine mit einer ganz klaren, sehr ausgeprägten Sorten- und Lagencharakteristik und angenehmer Säure". Inzwischen sind die Guts- und Orts-/Terroir-Weine in Flaschen gefüllt, die Großen Gewächse fertig zusammengestellt. Deshalb können wir jetzt feststellen, dass diese Erwartungen sogar noch übertroffen werden! Die Weine zeichnen sich zusätzlich durch eine unvergleichliche Feinheit, Eleganz und Präzision aus, die beim Duft beginnt und bis zum ungemein langen geschmacklichen Nachhall reicht. Es sind wieder typische REBHOLZ-Weine, die Rebsorte, Weinberg und Jahrgang in Perfektion zeigen und auch auf lange Sicht enormes Entwicklungspotenzial besitzen. Erfreulich ist dabei auch, dass trotz warmer Vegetationsbedingungen alle Weine einen moderaten Alkoholgehalt und eine sehr mineralische, animierende Säure aufweisen.
Unsere 2020er Gutsweine sind perfekte Vorboten des neuen Jahrgangs, weil man sie schon jetzt mit unglaublich viel Spaß genießen kann, es aber noch nicht muss, denn ihre wahren Stärken werden sie auch im Laufe der Zeit ausspielen! Wer jedoch schon heute neugierig auf die ab September verfügbaren Großen Gewächsen ist, der kann sich mit unseren Terroir-Weinen vom Riesling und Weißen Burgunder einen ersten Eindruck verschaffen, da diese Weine zu 100% aus den großen Lagen stammen. Es sind "kleine Geschwister" unserer Großen Gewächse: vom Rotliegenden (Kastanienbusch), vom Buntsandstein (Ganz Horn) und vom Muschelkalk (Im Sonnenschein). Die "Großen Weine" des Jahrgangs 2020 können Sie sich schon jetzt sichern und mit der beiliegenden Subskription 7,5% gegenüber dem späteren Verkaufspreis sparen.
Sehr gerne hätten wir Ihnen die neuen Weine wie in früheren Jahren bei den Maispitzen mit Jahrgangsprobe oder einem individuellen Besuch im Weingut persönlich vorgestellt, aber die langersehnte Normalität ist leider immer noch nicht zurückgekehrt. Doch wir bleiben zuversichtlich, dass wir im Laufe des Sommers unsere Weine wieder persönlich vorstellen dürfen. Bis es so weit ist, stehen wir für Sie gerne bei allen Fragen, Wünschen oder Ihrer individuellen Weinberatung telefonisch oder schriftlich zur Verfügung. Über alle Neuigkeiten aus Weinberg und Keller, aber auch was Besuche im Weingut, Weinproben oder Veranstaltungen betrifft, werden wir auf unserer Internetseite www.oekonomierat-rebholz.de und per Mail informieren.
Ihnen und uns wünschen wir einen schönen Sommer und weiterhin viel Spaß mit unseren Weinen. Bleiben Sie und Ihre Lieben gesund!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Familie Rebholz
P.S. Wir werden Sie, soweit sich durch das neue Weingesetz etwas für Sie und uns ändern sollte, wieder informieren; da es jedoch eine sehr umfassende Gesetzesänderung ist, deren Ausgestaltung bei vielen Winzerkollegen und Verbrauchern sicherlich noch zu größeren Umstellungen führen wird, sollen einige neue Regelungen erst nach einer Übergangszeit endgültig umgesetzt werden.